Das Konformitätsbewertungsverfahren nach Kategorie I, Modul A erfordert, dass Hersteller technische Unterlagen erstellen, die die Übereinstimmung des Druckgeräts mit geltenden Sicherheitsanforderungen belegen. Die Unterlagen müssen u.a. Entwürfe, Berechnungen und Prüfberichte enthalten und zehn Jahre aufbewahrt werden.
Die vom Hersteller erstellten Unterlagen sollen es ermöglichen, die Übereinstimmung des Druckgeräts mit den betreffenden Anforderungen zu bewerten und müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten.
In den technischen Unterlagen sind die anwendbaren Anforderungen aufzuführen und, soweit sie für die Bewertung notwendig sind, der Entwurf, die Herstellung und der Betrieb des Druckgeräts zu erfassen. Die technischen Unterlagen enthalten gegebenenfalls zumindest folgende Elemente:
Vom Hersteller sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit das Fertigungsverfahren und seine Überwachung gewährleistet, dass die gefertigten Druckgeräte mit den technischen Unterlagen und mit den Anforderungen dieser Richtlinie übereinstimmen.
CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung:
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